Saugnapfhalterungen an Haube, Seitenscheibe und auf dem GFK
für Smartphones, Navigationsgeräte und Action Cams innerhalb und außerhalb des Flugzeugs

Stand: Mai 2017

Das interne und externe Anbringen von Halterungen, insbesondere Saugnapfhalterungen, zur Befestigung von Smartphones, Navigationsgeräten und Action Cams ist an allen Flugzeugen des LSV Wipperfürth e.V. inkl. der C42B D-MGMW untersagt.

Gründe:

  • Saugnäpfe verursachen Mikrorisse im Plexiglas, Rissbildung bei Turbulenzen oder harten Landungen,
  • Ablenkung des Piloten, Schreck bei Herunterfallen der Halterungen
  • Die Struktur des Flugzeugs kann beschädigt werden, Delaminieren des GFK‘s durch den Saugnapf (siehe auch http://www.ulforum.de/ultraleicht/forum/2_technik-und-flugzeuge/2013_befestigung-gopro-hero2-am-flieger-aussen/seite-2.html)
  • Durch die Turbulenzen der Cam können Resonanzen, Flattern von Rudern, Dauerbrüche, Lackrisse entstehen
  • Abfallende Cams können das Flugzeug selbst oder Personen oder Gegenstände am Boden verletzten bzw. beschädigen bzw. sogar töten
  • Eine Anbringung ist nicht vom Hersteller zugelassen – jeglicher Versicherungsschutz, auch die Haftpflicht für Verletzungen/Beschädigungen Dritter wird keine Zahlung leisten. Privathaftpflicht ebenso nicht.
  • Die zusätzliche Absicherung mit Gurten/Klebeband kann, muss aber nicht halten. Wer soll das beurteilen? Ein amtlicher Prüfer muss und wird das Ganze untersagen. Werkstattleiter, Fluglehrer und Vorstand können das aus obigen Gründen nicht verantworten.

Private Flugzeughalter müssen die Anbringung von Cams selbst verantworten. Wir werden als Platzhalter aber darauf hinweisen, dass wir Starts von allein mit Saugnapf befestigen Cams in Wipperfürth nicht mehr zulassen werden. Ein Fremdschaden könnte neben dem Betroffenen auch den Ruf bzw. die Existenz des Flugplatzes gefährden (Zulassung, Presse etc.)

Was ist erlaubt?

  • im Flugzeug von unseren Technikern fest eingebaute Halterungen, Ram-Mounts, auf die mit Adaptern die persönlichen Geräte angebracht werden können.
  • Stromversorgung über fest eingebaute USB-Buchse oder persönliche Akkus, Kabelsalat vermeiden (Notausstieg!)
  • die Steuerung, Haubennotabwurf und andere Bedienteile dürfen in keinster Weise beeinträchtigt werden
  • ein Herunterfallen des Geräts/der Halterung darf zu keiner Zeit, auch nicht bei Turbulenzen oder harten Landungen möglich sein
  • Alternative für Navigationsgeräte: Kniebrett mit aufgestecktem Gerät, wenn eine Beeinträchtigung der Steuerorgane ausgeschlossen werden kann
  • Alternative 2: Steuerhornhalterung, wenn fester Sitz und freie Beweglichkeit der Steuerorgane gesichert sind

Fliegen des Flugzeugs und die sorgfältige Luftraumbeobachtung geht immer vor – nicht Ablenken lassen !