Wer Rekorde anerkannt haben oder ein internationales Segelflugleistungsabzeichen erwerben möchte, braucht für den Nachweis der Flugleistung einen Sportzeugen.
Die Vorgaben für die Dokumentation hat die International Gliding Commission (IGC) im Sporting-Code festgelegt.
Sportzeuge kann sein, wer sich dafür qualifiziert und einen Sportzeugenausweis erworben hat. Die Bundeskommission bietet ein einfaches, modernes Verfahren dafür an.

 

Sportzeugenausbildung

IGC-Dokumente

Flugbescheinigung

Sportzeugenliste

 

 

Name Lizenz Gültig bis
Peter Flosbach DE-OO-0987 31.01.2030
Carsten Günther DE-OO-1033 30.04.2030
Cedric Günther DE-OO-0990 31.01.2030
Reinhard Hagen DE-OO-1039 31.05.2030
Lukas Hackländer DE-OO-1049 30.06.2030
Dirk Rafael DE-OO-1035 31.05.2030
Stefan Strasser DE-OO-1040 31.05.2030